Rechte und Ansprüche geschädigter Kapitalanleger

Eine Darstellung von Ansprüchen bei den wesentlichen Kapitalanlageformen in und außerhalb der Börse. (WiRe Verlagsgesellschaft mbH.)

Rechtsprechung

  • OLG Stuttgart entscheidet zu Gunsten eines Anlegers, dass der Anlageberater von sich aus auf erhaltene Provisionen / Kick Backs hinweisen muss. Fehlt dieser Hinweis kommen grundsätzlich Ansprüche auf Schadenersatz in Betracht.

 

  • LG München I verurteilt Anlageberatungsgesellschaft wegen verschwiegener Provisionszahlungen / Kickbackzahlungen zu Schadenersatz auf vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.

 

Anwendungsbereich der Entscheidungen des OLG Stuttgart und LG München I:

 

Die oben genannten Entscheidungen sind grundsätzlich auf alle Arten der Anlageberatung anwendbar, in denen der Anlageberater nicht auf die erhaltenen Provisionen hingewiesen hat. Insbesondere für Fondsbeteiligungen, wie Falk-Fonds, Apollo-Fonds, KGAL, Hannover Leasing, DLF, aber auch für atypisch stille Beteiligungsformen, wie ALAG, Garbe und weitere Beteiligungen, sind diese Entscheidungen von Bedeutung. All dies trifft gleichwohl auf Ökofonds zu, wie Windkraftfonds und dergleichen.